Friedhof
- Friedhofsverwalter
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Georg Stadler
- Friedhofsgebühren
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jährlich (seit 01.01.2023)
- Einzelgrabstätten
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24,00 Euro
- Doppelgrabstatten
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48,00 Euro
- Urnenerdgrabstätten
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24,00 Euro
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für Sargbestattungen 20 Jahre, für Urnenbestattungen 10 Jahre und für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 10 Jahre.
Die Nutzungsgebühren sind für die gesamte Ruhefrist im Voraus zu bezahlen. Bei einer Verlängerung der Nutzungsfrist wegen einer weiteren Belegung gelten die Nutzungsgebühren entsprechend. Nach Ablauf der Nutzungsfrist kann einer Verlängerung des Nutzungsrechts um jeweils fünf Jahre zugestimmt werden. Die Nutzungsgebühren sind für die Dauer der Verlängerung im Voraus zu entrichten.
Die Friedhofsordnung und die Gebührenordnung stehen im Pfarrbüro für Sie zur Einsicht bereit. Gerne können Sie auch ein Exemplar über das Pfarrbüro anfordern.