Friedhof

AR Friedhof 1
AR Friedhof 2
AR Friedhof 3
Friedhofsverwalter

Georg Stadler

Friedhofsgebühren

jährlich (seit 01.01.2023)

Einzelgrabstätten

24,00 Euro

Doppelgrabstatten

48,00 Euro

Urnenerdgrabstätten

24,00 Euro

Die Ruhe­frist bis zur Wie­der­be­le­gung beträgt für Sarg­be­stat­tun­gen 20 Jah­re, für Urnen­be­stat­tun­gen 10 Jah­re und für Kin­der bis zum voll­ende­ten 5. Lebens­jahr 10 Jahre.

Die Nut­zungs­ge­büh­ren sind für die gesam­te Ruhe­frist im Vor­aus zu bezah­len. Bei einer Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­frist wegen einer wei­te­ren Bele­gung gel­ten die Nut­zungs­ge­büh­ren ent­spre­chend. Nach Ablauf der Nut­zungs­frist kann einer Ver­län­ge­rung des Nut­zungs­rechts um jeweils fünf Jah­re zuge­stimmt wer­den. Die Nut­zungs­ge­büh­ren sind für die Dau­er der Ver­län­ge­rung im Vor­aus zu entrichten.

Die Fried­hofs­ord­nung und die Gebüh­ren­ord­nung ste­hen im Pfarr­bü­ro für Sie zur Ein­sicht bereit. Ger­ne kön­nen Sie auch ein Exem­plar über das Pfarr­bü­ro anfordern.