06. August 1899 Neureichenau erhält Pfarrrechte

Pfarrverband Neureichenau am 16.11.2024

2024 11 termine Vortrag Eggersdorfer 125 jahre Pfarrei Neureichenau 1

In einem historisch gut aufbereiteten Vortrag nahm Chronist und Ehrenbürger Gerhard Eggersdorfer rund 60 Interessierte im Pfarrheim mit ins 18. Jahrhundert, in die Zeit der Entwicklung des Kirchenbaus.

Schon im Jahre 1707 habe Johann Georg Göschl, Glashütten- und Gutsbesitzer aus der „Reichenau“ eine Kapelle zu Ehren des Viehpatrons des Hl. Leonhard aufgrund einer großen Viehseuche errichtet. Am 30.11.1790 verfasste Franz Ignaz Göschl, ein Nachfahre des Gutsbesitzers, unterstützt von 129 Bewohnern ein Bittschreiben an den Bischof, zur Errichtung einer Kirche. Es gab Planungen und Kostenvoranschlag, 1803 wurde das Vorhaben allerdings gestoppt, aufgrund der Säkularisation, der Kriegswirren um Napoleon und wegen der Flucht des Bischofs aus Passau. 1828 fassten die Gemeinden Altreichenau, Schimmelbach und Gsenget wieder den Mut und schrieben an die königliche Regierung des Unterdonaukreises, Kammer des Inneren, und baten eindringlich „um Errichtung einer Pfarrei oder ständigen Expositur mit einem Begräbnisplatz in Neureichenau“. Die neue Pfarrei Neureichenau sollte nach diesem Schreiben ausfolgenden Siedlungen zusammengestellt werden: von der Pfarrei Breitenberg, da die Kirche zu klein ist 100 Seelen aus Neureichenau, 332 Seelen aus Schimmelbach, 315 Seelen aus Riedelsbach und Gern 61 Seelen aus Plöckenstein und 44 Seelen aus Gsenget. Von der Pfarrei Wollaberg 470 Seelen aus Altreichenau und Gänswies, sowie von der Pfarrei Grainet 35 Seelen aus Frauenberg, die diese Initiative neu gestartet haben. Am 4. August 1832 erteilte der königliche. Landrichter Sigmund von Wegscheid die Bauvorgabe, mit dem Zeitplan für den Kirchenbau: 1832 Fundamente ausgraben und ausmauern, 1834 Mauern aufstellen und Dachstuhl, 1835 Turmbau und 1836 Innenausbau. Da aber der Bau der Pfarrkirche mit argen Querelen verbunden war und er unter Geldmangel, „Unlust“ der Gemeinden sowie schlampiger Bauaufsicht litt, und verzögerte sich die Fertigstellung bei steigenden Kosten jahrelang.

Letztendlich konnte nach 8 Jahren Bauzeit die Kirche dem Patron St. Leonhard anvertraut werden und Bischof Heinrich von Hofstätter nahm am 02. Juli 1840 die Weihe vor, die zu einem großen Volksfest wurde. In einem zweiten Teil seines Vortrages erläuterte Gerhard Eggersdorfer vor allem das langjährig dauernde Prozedere der Pfarrerhebung. Dieser lang gehegte Wunsch, so der Chronist, sei etliche Male verschoben, der Plan aufgegeben und erneut auf die Agenda gesetzt worden. Schon am 12. April 1840, also noch vor der Einweihung der Pfarrkirche St. Leonhard, beantragten die Verantwortlichen die Erhebung zur Pfarrei. Dieses Anliegen wurde aber von der Regierung abgelehnt und Neureichenau nur die Genehmigung zur Einrichtung einer Expositur erteilt. Im Laufe der Jahre übernahm die Expositur aber in einem schleichenden Prozess viele Aufgaben, so dass der Unterschied einer Expositur zu einer Pfarrei nicht mehr so deutlich auffiel, wodurch der Wunsch nach einer Pfarreierhebung in den Hintergrund trat.

Erst im Jahre 1892 beschäftigte man sich wieder mit der Umwandlung der Expositur zur Pfarrei. Es dauerte bis zum 20. Juli 1892, bis man sich wieder mit der Umwandlung von der Expositur zur Pfarrei befasste und die königliche Regierung dazu schrieb: „Eine derartige Umwandlung dürfte ohne erhebliche Schwierigkeiten durchzuführen sein, da der Expositus bereits jetzt pfarrliche Rechte ausübt.“ Auch das Ordinariat in Passau schloss sich der Ansicht der königlichen Regierung im Antwortschreiben vom 22. Juli 1892 an. Schließlich versicherte auch das Königliche Bezirksamt Wolfstein am 22. Januar 1893, dass die Expositur nur noch dem Namen nach von Breitenberg abhängig sei. In den folgenden Jahren entwickelte sich ein reger Schriftverkehr zwischen Expositus Franz Damasko, der Regierung von Landshut, dem Ordinariat in Passau, dem Bezirksamt Wolfstein und der Kirchenverwaltung Neureichenau. Es ging hierbei vor allem um die Klärung finanzieller Angelegenheiten. In erster Linie waren die folgenden Punkte: Wer sollte den fehlenden Betrag von 371,95 Mark für die Bezahlung eines Kooperators aufbringen und wer übernimmt künftig die Baulast an den Kirchengebäuden und am Pfarrhof, Die Gemeinden Schimmelbach, Gsenget, Altreichenau und Frauenberg sollten jährlich eine genau festgelegte Menge Brennholz an den Pfarrhof liefern. Am 20. März 1893 schrieb Expositus Damasko an das Ordinariat Passau: „Die Kirchenverwaltung habe beschlossen, die Baulast an den Kirchengebäuden und am Pfarrhof werde von der Pfarrkirchenstiftung bzw. Kirchengemeinde getragen. Der fehlende Betrag von 371,95 Mark könne jedoch nicht übernommen werden. Eher würde man auf eine Erhebung zur Pfarrei verzichten. Außerdem machen die Gemeinden Schwierigkeiten wegen der Lieferung von Brennholz an den Pfarrhof. Die jährliche Sammlung für den Expositus sei jedoch sehr gut, und mehr könne man den Leuten nicht mehr zumuten.“ Am 14. Mai 1893 fasste die Kirchenverwaltung dann den Beschluss, dass die zu liefernde Holzmenge von der Kirchenstiftung übernommen werde, wenn diese einen Überschuss aufweise. Zudem bekräftigten die Kirchenverwaltung und die Kirchengemeinde-versammlung die früheren Beschlüsse, die von den Behörden als Voraussetzung einer Erhebung zur Pfarrei gefordert wurden. Es gab noch einigen Schriftwechsel zwischen den beteiligten Ämtern und Behörden und das Thema Erhebung zur Pfarrei zog sich hin. Zwischenzeitlich, 1897, hatte es auch Bestrebungen gegeben, in Altreichenau eine Filialkirche zu errichten. Die Gemeinde hatte dazu sogar am 07. März 1897 den Bauplan genehmigt, doch in der Prüfung durch das Bezirksamt Wolfstein stellte sich das Vorhaben aufgrund der hohen Kosten als nicht durchführbar heraus. Genau ein Jahr später, am 30. November 1897, wurde der Beschluss des Prinzregenten Luitpold bekannt gegeben. „Wir finden uns allergnädigst bewogen, die Erhebung der Expositur Neureichenau, Bezirksamt Wolfstein, zur Pfarrei unter nachfolgenden Bestimmungen zu genehmigen.“ Das bestehende Expositurgebiet wurde Pfarrgebiet, unter Festsetzung des Einkommens der Pfarrei und der Geistlichen, der Besitzrechte für Grundstücke und Gebäude bei der Pfarrei und unter Regelung der Baulasten, der Vermögensverwaltung der Pfründe und des Besetzungsrechtes der Pfarrstelle. Probleme mit der Umsetzung der Pfarreierhebung tauchten insoweit auf, als Altreichenau noch immer nicht die Zustimmung gegeben hatte, die von ihr geforderte Holzmenge an den neuen Pfarrer zu leisten. Es ergab sich wieder eine streitige Auseinandersetzung zwischen dem Ordinariat in Passau und der Regierung in Landshut, die die Umsetzung der genehmigten Pfarrerhebung hinauszögerten. Aufgrund zusätzlicher Querelen mit den Gemeindeausschüssen, drohte Expositus Damasko das Verfahren zur Pfarrergebung nicht weiterzubetreiben und bedauerte schon, es überhaupt angestoßen zu haben. Irgendwann dann sagte Altreichenau die festgesetzte Holzlieferung an den Pfarrer zu.

Damit gestattete die Königliche Regierung von Niederbayern am 6. August 1899 dem Ordinariat in Passau, die Ernennungsurkunde auszustellen. Das Ordinariat stellte die Ernennungsurkunde dann am 19. August 1899 aus. Ein jahrelanges Ringen hatte damit ein Ende gefunden. Am 24. September 1899 wurde in einem feierlichen Festgottesdienst, den der vom Generalvikar Alteneder beauftragte Dekan Josef Praml aus Aussernzell vornahm, der Pfarrgemeinde die Ernennung mitgeteilt.

Text: Alois Gell

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Kir­che nach der ers­ten Innen­re­no­vie­rung im Jah­re 1883, mit Haupt­al­tar und den Sei­ten­al­tä­ren St. Georg und St. Josef

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